Tennishalle: Coronaregeln – Stand 01.10.2021

Liebe Hallennutzer,
seit dem 16.09.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Durch die Neufassung ergeben sich wesentliche Änderungen, die auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb und die Nutzung der Tennishalle haben. Dies bringt leider einen organisatorischen Mehraufwand mit sich, bei dem wir Eure Unterstützung benötigen.
Mit der neuen Corona-Verordnung werden verschiedenen Stufen eingeführt, an die dann jeweils bestimmte Regelungen gekoppelt sind. Nähere Informationen und den ausführlichen Wortlaut der Verordnung findet ihr hier.
Kurz zusammengefasst bedeuten die Regeln folgendes:
Für die Teilnahme am Hallensport wird seit dem 16. August ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis (3G) benötigt.
Unverändert gelten die allgemeinen Abstandregeln und Hygienevorschriften, sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Zum Sportbetrieb, Duschen und Trinken darf die Maske abgesetzt werden.
Unverändert gilt auch ein Hallenverbot bei typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Husten, Fieber, Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns oder Atemnot.
Da wir nicht die Kapazitäten haben rund um dir Uhr vor Ort zu sein, um die Regeln und Nachweise der 3 G’s zu überprüfen, können wir momentan leider nur Immunisierten Personen* den Zutritt zur Halle gewähren (2G-Regel).
* Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie sämtliche Schüler/-innen der Grundschulen, weiterführenden Schulen und beruflichen Schulen, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches teilnehmen, gelten grundsätzlich als „immunisierte Personen“, sofern sie keine Symptome haben. Der Status ist durch ein geeignetes Ausweisdokument nachzuweisen (i.d.R. Schülerausweis oder Altersnachweis bei Grundschülern (da Schulpflicht gilt)).
Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt verboten.
Eine Definition von Immunisierten und Nicht-Immunisierten Personen befindet sich am Ende.

Nutzungsbedingungen:
Für die Nutzung der Tennishalle sind folgende Bedingungen zwingend notwendig bzw. einzuhalten:
Der Impf- oder Genesenennachweis eines Spielers muss einmalig vor dem ersten Betreten der Halle per mail (info@vfb-ulm.de) zugeschickt oder in der Geschäftsstelle vorbeigebracht werden. Bei Schülern ist der Schüler-Status durch ein geeignetes Ausweisdokument nachzuweisen. Bei bereits getätigten Buchungen in eBusy muss der Nachweis nachgereicht werden. Bei Neu-Buchungen ist nur eine Buchung möglich, wenn der Spieler den 2G-Nachweis vorgelegt hat und wir seinen Benutzer zur Buchung freigeschaltet haben.
Zusätzlich müssen alle Spieler ihren 2G-Nachweis immer mitführen, um diesen bei einer internen/externen Kontrolle vorzeigen zu können. Ohne mitgeführten Nachweis darf der Spieler die Halle nicht betreten.
Übergangslösung für die erste Woche: Der 2G-Nachweise kann bis zum 11.10.21 in der Geschäftsstelle nachgereicht werden.
Spieler, die ein Training bei Oliver Sick gebucht haben, müssen Ihren 2G-Nachweis direkt vor Ort beim Training vorlegen. Diese Spieler müssen sich nicht extra in eBusy registrieren, außer sie möchten auch außerhalb eines Trainings die Halle nutzen. Dann muss wiederum auch der Geschäftsstelle ein 2G-Nachweis vorgelegt werden.
Die Kontaktdaten aller Sportlerinnen und Sportler müssen bei Betreten der Tennishalle dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Datum und Zeitraum der Anwesenheit, eine Bestätigung der Symptomfreiheit und dass ein 2G-Nachweis vorgelegt wurde. Bitte tragt Euch einzeln ein in den ausliegenden Teilnehmerlisten ein.
Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angibt oder keinen Impf- oder Genesenennachweis vorab in der Geschäftsstelle vorgelegt hat, darf die Tennishalle nicht betreten.
Es müssen alle Mitspieler einer Buchung, auch eines Abos, vorab namentlich bei der Geschäftsstelle oder in eBusy (unter Buchungsoptionen im Feld „Weitere Personen“) gemeldet werden.
Jeder dieser Mitspieler muss sich zusätzlich in unserem eBusy einmalig als Benutzer registrieren und den 2G-Nachweis vor dem ersten Betreten der Halle, wie oben in den Nutzungsbedingungen beschrieben, vorlegen. Gerne können wir die Anmeldung der Mitspieler in eBusy übernehmen, wenn Ihr uns eine Liste mit den Spielern und deren Daten zukommen lasst.
In den Duschräumen dürfen nur 2 Personen gleichzeitig sein.

Da wir als Verein dazu angehalten sind die Verordnung einzuhalten, werden wir stichprobeartige Kontrollen durchführen. Außerdem erkennt ihr mit einer Buchung bzw. beim Betreten der Tennishalle alle Verhaltensregeln als für Euch verbindlich an. Verstöße werden nicht toleriert und führen zum Ausschluss von der Hallennutzung.
Bitte unterstützt uns alle bei der Umsetzung der Maßnahmen, so dass wir eine hoffentlich sorgenfreie Winterrunde spielen können.
Vielen Dank,
Euer VfB Ulm

Definitionen:
Immunisierten und Nicht-Immunisierten Personen (§ 4 und § 5 CoronaVO)
Es wird in der Verordnung nach wie vor grundsätzlich zwischen Immunisierten und Nicht-Immunisierten Personen unterschieden.
Immunisierte Personen (§ 4 CoronaVO) sind gegen Covid-19 geimpfte Personen sowie an Covid-19 genesene Personen.
Nicht-Immunisierte Personen (§ 5 CoronaVO) sind Personen, die weder gegen Covid-19 geimpft (nach § 4  Abs. 2 CoronaVO) noch von Covid-19 genesen sind. Nicht immunisierte Personen haben einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis (je nach Stufe Schnell-test oder verpflichtend PCR-Test) vorzulegen bzw. sind von bestimmten Angeboten ausgeschlossen.  

Stufen (§ 1 Abs. 2 CoronaVO):
Basisstufe: Grundkonzept ohne Voraussetzungen
Warnstufe: landesweite COVID-19-Hospitalisierung von 8,0/100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen oder landesweite Intensivbettenauslastung durch COVID-19-Patienten ≥ 250 Personen
Alarmstufe: landesweite COVID-19-Hospitalisierung von 12,0/100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen oder landesweite Intensivbettenauslastung durch COVID-19-Patienten ≥ 390 Personen